Ein Autor (Verfasser) im allgemeinen Sinne ist der ursprüngliche Urheber und damit geistige Eigentümer eines kreativen Werks. Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff Autor (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“) in der Regel den Schöpfer eines Buches (Buchautor) oder eines Textes aus dem Bereich der Literatur. Der Begriff wird oft synonym mit Schriftsteller oder Journalist verwendet.

Der lateinische Begriff Autor wurde von Philipp von Zesen (1619 - 1689) durch den Ausdruck Verfasser eingedeutscht (neben zahllosen anderen Wörtern).

Rechtliches

Im juristischen Sprachgebrauch ist ein Urheber der Schöpfer eines Originalwerks, das veröffentlicht wurde, unabhängig davon, ob es sich um ein schriftliches, grafisches oder aufgezeichnetes Werk handelt. Die Schaffung eines solchen Werks ist ein Akt der Urheberschaft. So ist ein Bildhauer, ein Maler oder ein Komponist der Urheber seiner jeweiligen Skulpturen, Gemälde oder Kompositionen, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch als Urheber oft der Verfasser eines Buches, Artikels, Theaterstücks oder eines anderen schriftlichen Werks angesehen wird.
Wenn mehr als eine Person das Werk geschaffen hat, liegt ein Fall von gemeinsamen "Copyright" vor.

Autorschaft umfasst in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dienen das Urheberrecht (welches nicht veräußerlich ist) und das Verwertungsrecht.

Typen

Mit ähnlich rechtlicher Konnotation werden auch Urheber von nicht literarischen Werken als „Autoren“ bezeichnet, etwa von Software, Autorenfilmen oder Musik.

In der Literatur ist der Autor ein Schriftsteller. Je nach Art des betreffenden literarischen Werks - Roman, Theaterstück, Gedicht, Kolumne, Essay usw. - spricht man von Romanautor, Dramatiker, Dichter, Kolumnist oder Essayist usw.

In der Musik ist der Autor der Texter. Im weiteren Sinne ist ein Songwriter und Interpret eine Person, die die Texte verfasst und die Musik für die Lieder komponiert, die sie interpretiert. Ein Songwriter ist eine Person, die sowohl als Texter als auch als Komponist tätig ist, aber die Lieder, deren Autor sie ist, nicht selbst interpretiert.

In Film und Fernsehen wird fälschlicherweise der Regisseur als alleiniger "Autor" des Werks bezeichnet ("ein Film von" ist "ein Film, der von" gedreht wurde). Der Begriff "Autor" umfasst somit eine besondere Auffassung vom Regisseur und seiner Produktion, die auf die Autorenpolitik der Nouvelle Vague zurückgeht.

Literatur

  • Michel Foucault: Was ist ein Autor? In: Michel Foucault (Hrsg.): Schriften zur Literatur. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1988, ISBN 978-3-596-27405-5, S. 7–31.
  • Heinrich Bosse: Autorschaft ist Werkherrschaft. Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit (= Uni-Taschenbücher. Nr. 1147). Schöningh, Paderborn / München / Wien / Zürich 1981, ISBN 978-3-8252-1147-9.
  • Carlos Spoerhase: Autorschaft und Interpretation. Methodische Grundlagen einer philologischen Hermeneutik (= Historia Hermeneutica / Series Studia. Band 5). De Gruyter, Berlin / Boston 2007, ISBN 978-3-11-019272-8.